AGB

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der Intas Science Imaging Instruments GmbH, Gustav-Bielefeld-Str. 2, 37079 Göttigen (nachfolgend auch „wir“, „uns“), und unseren Kunden (der „Kunde“).
     
  2. Die AGB gelten ausschließlich, es sei denn hiervon wird ausdrücklich durch Geschäftsbedingungen unsererseits abgewichen. Abweichende, auch ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich vorher zumindest in Textform zugestimmt haben. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden seine Bestellung vorbehaltlos angenommen haben, ohne den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden im Einzelfall zu widersprechen.
     
  3. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Die Vereinbarungen sind zum Nachweis schriftlich festzuhalten.
     
  4. Soweit in diesen AGB nicht unmittelbar geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
     
  5. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall auf sie verweisen.
     
  6. Kunde kann nur sein, wer Unternehmer (§ 14 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Bestellung, Vertragsschluss, Rechte bei fehlender Kreditversicherung

  1. An Angaben zum Liefergegenstand in unseren Angebotsschreiben halten wir uns, wenn nicht anders angegeben, 30 (dreißig) Tage gebunden. Im Übrigen sind unsere Angebotsschreiben freibleibend und unverbindlich. Sie sind kein Angebot im Rechtssinn.
     
  2. Die Bestellung des Kunden ist verbindlich und damit ein Angebot im Rechtssinn. Wir können die Bestellung des Kunden innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Zugang annehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusenden einer Auftragsbestätigung, bei Verbrauchsmaterialien alternativ durch Zusendung des Liefergegenstandes.
     

Lieferung, Installation, Annahmeverzug

  1. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt die Lieferung ab unserem Geschäftssitz. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz. Ausgenommen hiervon ist die Inbetriebnahme beim Kunden, wenn wir uns zu dieser verpflichtet haben.

     
  2. Bei Lieferungen ab Werk werden die Geräte auf Kosten des Kunden in einer speziellen Transportverpackung bereitgestellt. 
     
  3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn eine Teillieferung für den Kunden nach dem vertraglichen Bestimmungszweck verwendbar und die Lieferung der restlichen Teile des Liefergegenstandes sichergestellt ist. Hierdurch entstehende zusätzliche Versandkosten tragen wir.
     
  4. Vereinbarte Servicetermine werden vollständig berechnet, wenn sie vom Kunden mit einem Vorlauf von weniger als 72 Stunden vor dem geplanten Termin abgesagt werden.   

Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand unseren Unternehmenssitz verlässt. Dies gilt in gleicher Weise bei berechtigten Teillieferungen sowie bei Übernahme der Verpackungs-, Transport-, Versand- und/oder Versicherungskosten durch uns.
     
  2. Bei Annahmeverzug geht die Gefahr mit Ablauf des verbindlich vereinbarten Liefertermins bzw. dem Zugang der Meldung über die Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Preise, sonstige Kosten, Zahlungsmodalitäten

  1. Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bestellung aktuellen Preise (einschließlich etwaiger geltender Rabatte). Die Preise beziehen sich auf die im Angebot angebotenen Produkte.
     
  2. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart bzw. ausgewiesen, enthalten die Preise keine Verpackungs-, Transport-, Versand- und/oder Versicherungskosten. Sie enthalten keine Umsatzsteuer.
     
  3. Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf unser Konto zu leisten. Danach tritt ohne Mahnung Verzug ein. Während des Verzugs sind wir berechtigt, den ausstehenden Betrag mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Uns bleibt vorbehalten, weitergehende Verzugsschäden geltend zu machen.
     

Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen aus einem Liefervertrag oder einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bleiben wir Eigentümer sämtlicher Liefergegenstände. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
     
  2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Der Kunde haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber uns, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten uns zu erstatten.
     
  3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt (unter Beachtung von Ziffer VIII 4.). Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
     
  4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
     
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
     

Beschaffenheit, Mängelrechte, Gewährleistung

  1. Wir haften für Sach- und Rechtsmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Liegt ein Mangel vor, können wir die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung eines mangelfreien Gegenstandes (Ersatzlieferung) vornehmen. Im Rahmen des Händlergeschäfts gilt, dass die Nachbesserung auch dadurch erfolgen kann, dass wir dem Händler eine Handlungsanweisung zur Behebung des Mangels geben. In diesem Fall übernehmen wir nicht die Kosten für die eingesetzte Arbeitszeit. 
     
  2. Es gilt ein Gewährleistungszeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der technischen Abnahme bzw. ab Versanddatum. Soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist – abweichend von vorstehenden Regelungen – beim Verkauf gebrauchter Gegenstände (z.B. Vorführgeräte oder generalüberholte Geräte) jedwede Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Die Rechte aus § 444 BGB bleiben unberührt.
     
  3. Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate.   
     
  4. Der Kunde hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere den beanstandeten Liefergegenstand zu Prüfzwecken zu überlassen. Stellt sich das Mangelbeseitigungsverlangen als unberechtigt heraus, können wir vom Kunden Erstattung der hieraus entstandenen Kosten verlangen.    
     
  5. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn 
    1. der Mangel durch den Betrieb des Gerätes mit einer falschen Versorgungsspannung verursacht wurde oder durch die Unmöglichkeit, eine konstante Versorgungsspannung aufrecht zu erhalten, oder durch Gebrauch wider den Informationen in den Installationshinweisen, Schulungsmaterialien oder sonstigen technischen Informationen der Intas Science Imaging Instruments GmbH, oder durch falschen Umgang, Vernachlässigung oder durch unsachgemäße Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten.
    1. andere Serviceteile/Verbrauchsmaterialien für die Geräte verwendet werden, die nicht durch Intas Science Imaging Instruments GmbH zugelassene Komponenten sind und nicht direkt von Intas Science Imaging Instruments GmbH oder von autorisierten Händlern bezogen werden.
    1. der Mangel ausschließlich Drittkomponenten betrifft oder von diesen verursacht worden ist.
    1. das Instrument zweckentfremdet wurde oder nach der Inbetriebnahme angepasst, verändert oder angeglichen werden muss, um den nationalen oder lokalen technischen oder sicherheitstechnischen Standards eines anderen Landes zu entsprechen als das, für welches das System entworfen und konfiguriert wurde.    
       

Haftung

  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.
     
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung das Erreichen des mit Abschluss des Vertrages verfolgten Zwecks erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
     
  3. Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer XI. 2. gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Des Weiteren gilt sie nicht bei arglistigem Verschweigen oder bei einer von uns ausnahmsweise übernommenen Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
     
  4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
     

Schlussbestimmungen

  1. Sofern nicht abweichend in diesen AGB geregelt, bedürfen Erklärungen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind (z.B. Mahnungen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen), für Ihre Wirksamkeit zumindest der Textform (z.B. E-Mail).
     
  2. Der Kunde darf Ansprüche aus dem Liefervertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung abtreten und nur, soweit unsere Interessen durch die Abtretung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.      
     
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Liefergegenstände herauszuverlangen oder die Abtretung etwaiger Ansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Nach Rücknahme der Liefergegenstände sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten angerechnet.
     
  4. Wir sind auch dann zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben und wir dies trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschluss erkennen.
     
  5. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Etwaige Mängelrechte X bleiben hiervon unberührt.    
     
  6. Diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen – vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
     
  7. Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten sind die für unseren Geschäftssitz Langenselbold zuständigen Gerichte. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. 
     
  8. Vertragssprache ist Deutsch.